Tägliche Höchstarbeitszeit für Pflegekräfte in Niedersachsen nun 12 Stunden

Das Land Niedersachsen erhöhte durch eine Allgemeinverfügung die täglich erlaubten Höchstarbeitszeiten u.a. für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen auf 12 Stunden bei maximal 60 Stunden wöchentlich. Bisher galt für Pflegekräfte eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen durften Arbeitgeber den Arbeitstag auf maximal 10 Stunden ausdehnen. Mit Verfügung Nr. 40012-1-15-02 sollen zur Unterstützung der Corona-Maßnahmen Pflegekräfte sowie Mitarbeiter von Not- und Rettungsdiensten, Justizmitarbeiter, Soldaten, Polizisten sowie  Angestellte in Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben einen erhöhten Arbeitsaufwand durch Mehrarbeit auffangen. Eine nennenswerte Erhöhung der Mitarbeiterzahl gab es hingegen nicht. Sozialministerin Dr. Carola Reimann erklärte [...]