Seit COVID-19: Höchstarbeitszeit 15 Stunden/Tag und 105 Stunden/Woche für Pflegekräfte möglich
Bei den Corona-Maßnahmen fand die "COVID-19-Arbeitszeitverordnung" der Bundesregierung kaum Beachtung. Dabei hat sie es in sich: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit für alle "systemrelevanten" Berufe (einschließlich der Pflegekräfte) kann jederzeit bei Pandemiefällen auf bis zu 15 Stunden pro Tag und 105 Stunden pro Woche ausgedehnt werden. Die Süddeutsche Zeitung zitiert unter "60-Stunden-Woche : Mehr geht nicht. Das verkraftet keiner" das Bundesarbeitsministerium mit der Aussage, "die Pandemie verlange besondere Anstrengungen von Arbeitgebern sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern". Hätte die Süddeutsche Zeitung den Gesetzestext genau gelesen, hätte sie festgestellt, dass sogar 105-Stunden-Wochen möglich sind, und zwar 3 Wochen hintereinander, mit jeweils 15 Stunden Arbeitszeit [...]