Bei den Corona-Maßnahmen fand die „COVID-19-Arbeitszeitverordnung“ der Bundesregierung kaum Beachtung. Dabei hat sie es in sich: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit für alle „systemrelevanten“ Berufe (einschließlich der Pflegekräfte) kann jederzeit bei Pandemiefällen auf bis zu 15 Stunden pro Tag und 105 Stunden pro Woche ausgedehnt werden.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert unter „60-Stunden-Woche : Mehr geht nicht. Das verkraftet keiner“ das Bundesarbeitsministerium mit der Aussage, „die Pandemie verlange besondere Anstrengungen von Arbeitgebern sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“. Hätte die Süddeutsche Zeitung den Gesetzestext genau gelesen, hätte sie festgestellt, dass sogar 105-Stunden-Wochen möglich sind, und zwar 3 Wochen hintereinander, mit jeweils 15 Stunden Arbeitszeit und 9 Stunden Ruhezeit von Montags bis Sonntags.

Die COVID-19-Arbeitszeitverordnung (galt bis 31.07.20)

Die Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, das unter § 14 um Absatz 4 mit einer Ausnahme versehen wurde:

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann … im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit … in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, für Tätigkeiten der Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen zulassen, … Diese Tätigkeiten müssen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein.“

Diese Ausnahmen wurden unter https://www.gesetze-im-internet.de/covid-19-arbzv/BJNR610010020.html (ging am 31.07.20 offline, kann aber bei der nächsten Pandemie jederzeit wieder aktiviert werden) als „COVID-19-Arbeitszeitverordnung“ (COVID-19-ArbZV) definiert:

§1 Absatz 3: „Die Wochenarbeitszeit … darf in dringenden Ausnahmefällen auch über 60 Stunden hinaus verlängert werden

Damit wurde in Pandemiefällen die von 48 auf 60 Stunden erhöhte Obergrenze aufgehoben.

Dies gilt zwar nur, wenn es „nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“.

Aber genau das ist ja der Regelfall, weil sich nichts ändert. Eben weil die Lage in der Pflege so ist und bleiben wird, wurde dieses Gesetz bzw. dieser Verordnung erlassen. Es wird kein zusätzliches Personal eingestellt. Nicht vorhandenes Reserve-Personal kann man nicht umdisponieren. Wenn also die nächste Pandemie kommt, müssen Pflegekräfte zur Not länger arbeiten, und zwar:

Bis zu 15 Stunden pro Tag

Wo liegt nun für Pflegekräfte (und alle anderen systemrelevanten Tätigkeiten) die Obergrenze der täglichen Arbeitszeit? § 2 COVID-19-ArbZV besagte dazu:

„Abweichend von § … des Arbeitszeitgesetzes darf die Ruhezeit … um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wobei eine Mindestruhezeit von neun Stunden nicht unterschritten werden darf. Die Verkürzung ist nur zulässig, wenn sie wegen der COVID-19-Epidemie zur Aufrechterhaltung der … pflegerischen Versorgung … notwendig ist. Jede Verkürzung der Ruhezeit ist innerhalb von vier Wochen auszugleichen. Der Ausgleich ist nach Möglichkeit durch freie Tage zu gewähren, ansonsten durch Verlängerung anderer Ruhezeiten auf jeweils mindestens 13 Stunden.“

Das heißt: Von 24 Stunden des Tages sind nur 9 Stunden Mindestruhezeit geschützt. Übrig bleiben 15 Stunden gesetzlich erlaubte Arbeitszeit. Dies gilt für 3 Wochen am Stück. In der 4. Woche müssen die gekürzten Ruhezeiten ausgeglichen werden.

Bis zu 7 Tage die Woche

Nun ist im obigen Gesetzestext von Werktagen die Rede, also von Montags bis Samstags mit Ausnahme von Feiertagen. Wer pflegt die Kranken an Sonn- und Feiertagen, wenn der Bundesgesundheitsminister die nächste Pandemie-Ausnahmesituation ausruft? Auch daran hat die Bundesregierung in § 3 COVID-19-ArbZV gedacht:

„Abweichend von § 9 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den in § 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.

Das heißt: Die 15-Stunden-Obergrenze gilt für 7 Tage die Woche, in 3 Wochen am Stück.

Im Pandemie-Notfall: 315 Arbeitsstunden Stunden in 3 Wochen zulässig

Wenn die nächste Pandemie ausgerufen wird, dürfen Pflegekräfte also 3 Wochen x 7 Tage x 15 Stunden = 315 Stunden in 3 Wochen zur Arbeit verpflichtet werden.

Pflegekräfte können als Ärzte arbeiten

Ebenfalls untergegangen ist § 5a Infektionsschutzgesetz: „Im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten“ – also arztähnliche Tätigkeiten – auch für Pflegekräfte und Sanitäter möglich.

Und nicht nur dass: Mit §5a (2) darf das Bundesministerium für Gesundheit „weitere Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung eines reglementierten Gesundheitsfachberufs“ während einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten gestatten.

Das heißt (Zahn-)Medizinische Fachangestellte (ehemals: (Zahn-)Arzthelfer/innen), Physiotherapeuten etc. können bei einer bundesweiten Epidemie (also auch in der Grippesaison) ebenfalls für arztähnliche Tätigkeiten eingesetzt werden.

Verlängerung vom 31.07. auf 30.09.?

Das aktuelle Gesetz gilt zwar nur vorübergehend bis zum 31.07.20. Dieses Gesetz kann aber bei jeder künftigen Pandemie sofort wieder aus der Schublade gezogen werden. Die FDP-Fraktion formulierte es bereits aus:

Am 16.06.2020 beantragte die FDP im Bundestag ein „Gesetzes zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie“ (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz).

Der Gesetzentwurf enthält eine Verlängerung bis zum 30. September 2020. Mit gleichartigen Gesetzen können die verschärften Corona-Maßnahmen in der Pflege, Besuchseinschränkungen für Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Maskenpflicht, Abstandsvorschriften, Kontaktbeschräkungen, Großveranstaltungsverbote etc. endlos verlängert werden.

Ausnahmezustand bei 0,5 Promille Infektionsrate

Die Bundesregierung und die Landesregierungen einigten sich darauf, dass Städte und Landkreise die Corona-Maßnahmen wieder verschärfen, sobald 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen auftreten. Das sind 0,5 Promille, also 1 von 2.000 Einwohnern. Berlin, Bayern und Baden-Württemberg ziehen die Grenze sogar bei 0,3 bis 0,35 Promille.

Wie schnell und drastisch die Behörden reagieren, zeigt auch der Fall vom 07.06.20 in einem Göttinger Hochhauskomplex: Weil sich rund 120 Bewohner bei einem religiösen Fest mit COVID-19 infizierten, wurde sofort der gesamte Hochhauskomplex abgeriegelt und über 600 Bewohner polizeilich überwacht unter Quarantäne gestellt, bis alle Bewohner auf das Virus getestet wurden.

Die gesamten Corona-Maßnahmen haben erstens gezeigt, dass es gesundheitspolitisch keine Tabus gibt. Zweitens haben sie den Grundstein für die Zukunft gelegt:

Pandemie nun jedes Jahr?

In der 1. – 17. Kalenderwoche der Jahre 2016-2020 starben laut Meldungen der Standesämter, zusammengefasst durch das Statistische Bundesamt, durchschnittlich 332.654 Menschen. Damit war 2020 während der Corona-Pandemie mit 328.209 Toten kein Jahr mit einer Übersterblichkeit (wie sie für Pandemien typisch ist), sondern mit einer Untersterblichkeit von 1,3%.

Vergleicht man 2020 mit den Jahren 2016-2019, sieht es wie folgt aus (Quelle: Statistisches Bundesamt, Grafik: Rubikon.news):

Corona Sterblichkeit Jahresvergleich Statistisches Bundesamt Zeitreihe

Wo ist die Todeswelle? Gute Frage. Das Jahr 2020 sieht differenziert nach Altersklassen wie folgt aus (Quelle: Statistisches Bundesamt, Grafik: Rubikon.news):

Corona Covid-19 Tote Altersklassen Deutschland 2020

Quelle der Grafik ist diese Tabelle des Statistischen Bundesamts:

Daten Destatis Corona Todeswelle Deutschland

Wo sind die zusätzlichen Toten der Pandemie? Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl ordnet diese Zahlen ebenso ein wie 250 Experten für Virologie, Epidemiologie, Biostatistik etc:

Für so drastische Maßnahmen fehlen schlichtweg die Zahlen. Dass man Patienten mit Vorerkrankungen und ältere Menschen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen besonders schützt, ist völlig in Ordnung und erforderlich. Grippe und Coronaviren, das ist bekannt, gefährden Ältere besonders. Das Herunterfahren vieler Betriebe, die Schließung von Schulen und Kindergärten und sogar Ausgangsbeschränkungen – für all das gibt es aber aus medizinischer Sicht keinen Grund.“

Wie die amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, sind bei den Influenza-Wellen 2017 und 2018 mehr Menschen gestorben als im gleichen Zeitraum 2020. Influenza-Wellen gibt es jedes Jahr.

Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl erklärte dazu stellvertretend für die oben genannten 250 Experten: „Das ist keine Pandemie. Eine Pandemie ist für besonders viele Todesfälle verantwortlich. Die sehe ich nicht. Die Begrifflichkeit ist also nicht angebracht. Dann müssten wir auch bei der Grippe jedes Jahr so drastische Maßnahmen ergreifen.“

Genau das ist nun zu erwarten: Da es jedes Jahr Influenza-Wellen sowie Wellen anderer Viren gibt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dies das „neue Normal“ ist, wie es viele Politiker nennen.

Bezogen auf Pflegekräfte und andere systemrelevante Berufe heißt das:

Sobald die nächste Viren-Welle kommt, sind 105-Stunden-Wochen mit einer COVID-19-artigen Arbeitszeitverordnung möglich.

Darum sind 105-Stunden-Wochen unwahrscheinlich

Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass es zwar viele Infektionen, aber nur sehr wenige Erkrankungen gab. Die Krankenhäuser hatten so viele Betten frei, dass teilweise Kurzarbeit angemeldet werden musste.

Dass es bei der nächsten Grippewelle oder bei COVID-20, COVID-21, etc. zu 105-Stunden-Wochen kommt, ist also höchst unwahrscheinlich. Aber gesetzlich ist es möglich: Wenn Pflegekräfte fehlen, liegt die Lösung der Bundesregierung darin, sie länger arbeiten zu lassen.

Wie schon beim Thema „Immunitätsausweis“ wird der Pflegeberuf dadurch nicht attraktiver. Überlastete Pflegekräfte (vor allem in Krankenhäusern und Pflegeheimen) einfach länger arbeiten zu lassen, verschärft den Personalmangel. Die „Pflege Comeback Studie“ hat gezeigt, was den Beruf so attraktiv machen könnte, dass Aussteiger zurückkehren.

Wenn die Politik für eine alternde Gesellschaft und für Pandemien eine angemessene Pflege ermöglichen will, führt kein Weg an einem höheren Budget für Pflegekräfte vorbei: Nur mit mehr Personal, kürzeren Arbeitszeiten und höheren Gehältern kann die Politik das Problem des Personalmangels lösen.