Leicht steigende Anfängerzahlen, hohe Abbrecherquote, vorwiegend weiblich: So lässt sich die Statistik der Auszubildenden in der Pflege zusammenfassen. Die aktuellsten Zahlen:

Laut Statistischem Bundes­amt waren per 31.12.2021 rund 56.300 Menschen in Deutschland im ersten Lehrjahr einer Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt befanden sich zum Ende des Jahres 2021 rund 102.900 Personen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann.

Die 3 Jahre dauernde Ausbildung wurde 2017 mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) begründet und ist als Ausbildungsgang seit dem Jahr 2020 möglich.

Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Schwerpunkt vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.

Flop: Das Pflegestudium ohne Lebenshaltungsfinanzierung

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren. Von dieser Möglichkeit macht bisher nur 0,1 % Gebrauch.

Unter „Experten sehen hochschulische Pflegeausbildung vom Scheitern bedroht“ schrieb das Ärzteblatt, dass Pflegestudien­gänge gerade einmal zur Hälfte (52,6 %) ausgelastet waren. 19,9 % der Studierenden brechen das Pflegestudium bereits innerhalb der ersten beiden Semester wieder ab. Hauptgrund: Im Gegensatz zur beruflichen Ausbildung erhalten Studierende keinerlei Vergütung ihrer Aufwendungen, auch nicht in ihrem rund eineinhalbjährigen Praxiseinsatz.

Das generalistisch konzipierte Studium dauert mindestens drei Jahre. Es umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von mindestens 2.100 Stunden sowie Praxiseinsätze im Umfang von mindestens 2.300 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege.

Als Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium gelten neben der Allgemeinen Hochschulreife auch die Anrechnung gleichwertiger Leistungen. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen.

Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit diesem akademischen Grad geführt.

So lange die Studierenden allerdings ihre Lebenshaltungskosten selbst bestreiten müssen, bleibt das Pflegestudium eher eine theoretische Möglichkeit.

Pflegeausbildung in Teilzeit

Um die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann auch für Personen mit familiären Verpflichtungen / Kindern zu ermöglichen, wurde ein Teilzeitmodell ermöglicht. Dies soll auch berufsbegleitende Ausbildungen unterstützen. Der Anteil an Teilzeitausbildungen unter den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen lag 2021 wie im Vorjahr bei lediglich 1 %.

Die sehr geringe Teilzeit-Akzeptanz könnte an einer unzureichenden Ausbildungsvergütung liegen, die gerade für Alleinerziehende nicht ausreicht.

Wie schon 2020 waren 2021 erneut 76 % (42.500) der Auszubildenden mit neuem Ausbildungsvertrag weiblich.

18 % mit spätem Ausbildungseinstieg

Bemerkenswert: 18% (10.200) der Auszubildenden zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann begannen die Ausbildung 2021 erst im Alter ab 30 Jahren. 2020 lag der Anteil bei 17 %.

7 % (4.000) der Ausbildungen wurden 2021 sogar erst im Alter ab 40 Jahren begonnen (2020: Ebenfalls 7 %).

Die Abbrecherquote

In den Jahren vor der Reform durch das „Pflegeberufereformgesetz“ lag die Abbrecherquote bei 20-25 %.

Da das erste Ausbildungsjahr im August 2020 begann, gibt es per 31.12.2021 erst zwei Jahrgänge. Wie viele das Dritte Jahr nicht vollenden, lässt sich erst Mitte 2023 erkennen.

Quelle: Amtliche Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Informationen zum Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.