Für die Altenpflege verhinderten die Caritas und die Diakonie einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 14,40 € für Hilfskräfte und 18,75 € (bis 2023) für examinierte Fachkräfte.

Da die Gehälter in der Altenpflege auch als Referenz für die Gehälter in der Krankenpflege wirken, ist das auch für Krankenpflegekräfte relevant – vor allem, wenn sie für kirchliche Träger arbeiten.

Aktuell arbeiten in Deutschland rund 600.000 Altenpflegekräfte, davon 60% in der stationären und rund 40%0 in der ambulanten Pflege. Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie sind 300.000 davon angestellt (mehr dazu: Siehe unsere Statistik für Alten- und Krankenpflege).

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiter, erklärte zur Blockade der Caritas: „Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet.“

Auch die Diakonie verhinderte laut Ärztezeitung den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Wie u.a. die Ärztezeitung, die Süddeutsche Zeitung, die Zeit und die Frankfurter Rundschau berichteten, sind die Fronten verhärtet, obwohl die Caritas nach eigenen Angaben übertariflich bezahlt.

Das wirft die Frage auf: Wo liegt dann das Problem?

Kirchliche Sonderrechte in Gefahr

Da die Löhne bei der Caritas und der Diakonie bereits über dem Mindestlohn liegen, kann dies kein Grund sein, einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn zu verhindern.

Als einzige Erklärung bleibt die Gefahr für kirchliche Sonderrechte: Sobald Caritas und Diakonie eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen akzeptieren, verlieren sie ihr Privileg, künftig Löhne ohne Mitsprache von Mitarbeiter(inne)n und Politik auch unter Tarif zu zahlen.

Wie geht es weiter?

Bundesarbeitsminister Heil erklärte dazu, er wolle sich damit nicht abfinden und kündigte an, die Pflegemindestlohnkommission neu zu besetzen, damit diese dann abermals höhere Lohnuntergrenzen, auch für Fachkräfte, festlegen könne. Unklar ist bisher, ob Caritas und Diakonie damit ihr Privileg verlieren.

Heil verwies auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der für die Refinanzierung aus der Pflegeversicherung zuständig ist. Spahn will die Pflegeversicherung grundsätzlich an die Existenz von Tarifverträgen koppeln. Wenn dies umgesetzt wird, hätten Caritas und Diakonie die Wahl, entweder allgemeinverbindliche Tarifverträge zu akzeptieren, oder kein Geld mehr aus der Pflegeversicherung zu erhalten, was die Insolvenz aller kirchlichen Pflege-Einrichtungen und die Übernahme durch andere Träger bedeuten würde.

Das Thema ist also für die Caritas und Diakonie nicht erledigt, sondern wird zur Existenzfrage.