Laut Sozialgesetzbuch V Rahmenvereinbarung §132 a Abs. 1 (ab Oktober 2022 gemäß §132l) müssen Pflegekräfte in der außerklinischen Intensivpflege Plichtfortbildungen absolvieren. Wir empfehlen einen Online-Basiskurs für außerklinische Intensivpflege, anerkannt durch die Fachgesellschaft KNAIB e.V.

Gesetzlich sind alle Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Intensivpflege mit beatmeten Patienten arbeiten, seit Januar 2020 verpflichtet, mindestens einen Basiskurs für außerklinische Intensivpflege zu absolvieren (Umfang 120 Stunden). Fachbereichsleitungen müssen außerdem ein Pflegeexperten-Zertifikat (oder Aufbaukurs, Umfang 200 Stunden) für außerklinische Intensivpflege nachweisen.

Aufgrund der Covid-bedingt ausgesetzten MDK Prüfungen dürfte diese Anforderungen, die sich neben der genannten Rahmenvereinbarung auch aus der QPR (Qualitätsprüfrichtlinie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen, kurz MDK) ergibt, bei vielen Pflegediensten untergegangen sein. Womöglich haben sich auch einfach die Prioritäten verschoben.

Online Schulungen als Lösung beim Mangel passender Fortbildungs-Angebote

Das geringe Angebot an Online-Schulungen hat es den Pflegediensten erschwert, passende Fortbildungslösungen in 2020 & 2021 zu finden.

immerda hat 2021 einen Anbieter gefunden, der genau diese Pflichtfortbildungen abdeckt. Und das auch noch online.

Die Theorie findet als Web-Seminar statt und wird durch Übungen auf einer Lernplattform, einem praktischen Einsatz und Selbststudium ergänzt.

Die Dozent*innen begleiten die Teilnehmer*innen von der Anmeldung bis zum Abschluss der Fortbildung wie Mentoren.

Technische Voraussetzungen sind ein PC / Laptop oder Tablet mit funktionierendem Mikrophon und Kamera, da ein reger Austausch während der Webpräsenzseminare stattfindet.

Mit einem Smartphone ist es technisch möglich, aber das Display ist einfach zu klein für die praktische Lernarbeit.

Wichtig: KNAiB Anerkennung

Der Basiskurs für außerklinische Intensivpflege ist bei der Fachgesellschaft KNAIB e.V. anerkannt und wird somit auch von den Kostenträgern als verifizierter Kurs angesehen.

Bald soll es auch den Auffrischkurs für Praxisanleiter*innen und einen Kurs für Betreuungskräfte nach §53 geben.

Für Pflegekräfte bietet diese Alternative der Online Fortbildung große Vorteile:

  • Ortsunabhängige Veranstaltung (Bundesweit möglich)
  • Keine Anfahrtkosten
  • Keine Unterbringungskosten (Hotelkosten)
  • Eltern von Betreuungspflichtigen Kindern können einfacher an Schulungen teilnehmen (sogar von Zuhause)
  • Vertiefendes Lernen findet zeitlich unabhängig auf der Lernplattform statt (z.B. Abends)
  • Zertifizierter Anbieter
  • Enge Begleitung der Teilnehmer*innen
  • Fachlektüre als Bonus für alle Teilnehmer*innen
  • 6 Teilnehmer*innen anmelden, 5 bezahlen

Wichtige Links

Zur Online Fortbildung bei input-pflege.de

Zur KNAIB Fachgesellschaft für Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege e.V.

P.S.: Begriffsklärung Webinar vs. Web-Seminar

Falls Du Dich fragst, was der Unterschied zwischen einem Web-Seminar und den allseits bekannten Webinaren ist: Es gibt keinen. Ein gewisser Herr Keller mit angeblichem Wohnsitz in Malaysia hat sich 2003 den Begriff „Webinar“ markenrechtlich schützen lassen. Allerdings hat er ihn nie benutzt, wodurch der Markenschutz erlosch, der u.a. laut den Rechtsanwälten von e-Recht-24 und Rieck& Partner ohnehin für einen Gattungsbegriff ohnehin nicht vergeben werden darf.

Um das geringe Rest-Risiko einer Abmahnung zu umgehen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt, verwenden viele Anbieter von Webinaren alternative Begriffe wie „Web-Seminar“, „Online-Schulung“ oder „Online-Seminar“.